Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio)

Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Vertreter des Beitragsservice, Justiziare von SWR und WDR sowie ein Vertreter der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) beantworten Fragen zum Rundfunkbeitrag, Intendanten-Gehältern, Inhaftierungen und zum Plan, zukünftig Inkasso-Unternehmen zu beauftragen.

Beitragsservice (ARD, ZDF, DRadio)

Wir haben an einem Pressegespräch zum Rundfunkbeitrag teilgenommen (eingeladen hatte die Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio), welches am 21. Juni in Köln stattfand. An dem Gespräch nahmen auch andere Journalisten teil. Auf Bitten einer der Gesprächpartner war eine Tonaufzeichnung untersagt (vgl. Hintergrundgespräch bei Wikipedia). Folgende Antworten auf unsere Fragen hat unsere Autorin Marie Illner schriftlich festgehalten, nach Autorisierung durch den Beitragsservice können wir sie nun veröffentlichen.

Gesprächspartner:
Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice
Eva-Maria Michel, Leiterin der Beitragskommunikation und Justiziarin sowie stellvertretende Intendantin des WDR
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR und in der ARD federführend mit dem Thema Rundfunkbeitrag betraut
Frank Lucht, Leiter des KEF-Büros der ARD

Herr Dr. Eicher, ist der SWR eine Behörde oder ein Unternehmen? Das Landgericht Tübingen hat im Herbst 2016 geurteilt, dass der SWR nicht so tun kann, als sei er eine Behörde und Vollstreckungsbescheide wegen nicht geleistetem Rundfunkbeitrag nicht ausstellen kann. Welche Konsequenzen hat der SWR nach diesem Urteil gezogen?

Eicher: „Das Urteil des Landgerichtes Tübingen liegt derzeit beim Bundesgerichtshof, und ich gehe fest davon aus, dass es der Überprüfung dort nicht standhalten wird. Es handelt sich um die Einzelentscheidung eines Richters, der andere Obergerichte bereits klar widersprochen haben. Zur Frage, ob der SWR eine Behörde ist: Der SWR ist insofern eine Behörde, als er mit dem Recht, Verwaltungsakte zu erlassen, den Rundfunkbeitrag einzieht. Im Bezug auf das Programm handelt er natürlich nicht als Behörde. Man muss diese Bereiche getrennt betrachten und das ist – zugegeben – nicht für jeden leicht zu verstehen.“

Herr Eicher, das Landgericht Tübingen hat in seinem Urteil festgehalten, dass „die Bezüge des Intendanten diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich übersteigen“. Können Sie bitte einmal, für den Gebührenzahler verständlich, erklären, warum es sinnvoll ist, dass das Gehalt des SWR-Intendanten (325.000 €) jenes der Bundeskanzlerin (225.000€) und des Ministerpräsidenten (Kretschmann 189.000€) in so erheblichem Maße übersteigt?

Eicher: „Meine persönliche Meinung: Unsere Bundeskanzlerin, Frau Merkel, ist, für das, was sie leistet, definitiv unterbezahlt. Natürlich kann man darüber diskutieren, welches Gehalt man für welche Aufgabe für angemessen hält. Aber an der Spitze einer Rundfunkanstalt benötigen wir Führungskräfte mit hohen Management-Qualitäten, die Verantwortung für mehrere Tausend Mitarbeiter haben. Das sollte entsprechend vergütet werden.

Frau Michel, der WDR hat 2014/2015 massive Kürzungen eingeleitet, Personalkosten werden gesenkt, Stellen gestrichen, beim Funkhaus Europa wurden komplette Sendungen gestrichen, mit der Begründung „Das können wir uns schlicht nicht mehr leisten“ (Zitat von Programmchef Thomas Reinke). Warum ist Ihr Gehalt in diesem Zeitraum nicht gesunken sondern gestiegen (2014: 233.000€ / 2015: 234.600€, Quelle: Jahresberichte des WDR 2014 und 2015)?

Michel: „Die Gehälter in den Führungsetagen sind genauso gestiegen, wie die der anderen Festangestellten auch, und diese Erhöhungen orientieren sich an denen des öffentlichen Dienstes. Die Gehälter der Direktoren werden in der Regel auch zeitversetzt zu denen der Festangestellten angepasst. Wir haben im WDR 4000 feste Mitarbeiter, das erfordert Management-Qualitäten, gerade in Zeiten, in denen wir vor einem der größten Umstrukturierungsprozesse überhaupt stehen. Übrigens macht es sicher kein Vergnügen, bestimmte Sparmaßnahmen umsetzen zu müssen. Und glauben Sie wirklich, dass Einsparungen bei den Gehältern dieser Größenordnung einen Einfluss auf den Rundfunkbeitrag hätten? Eher nicht. Ich empfehle außerdem einen Blick nach Europa. Schauen Sie sich einmal an, welche Gehälter etwa Abgeordnete in Italien bekommen. Da stehen wir mit unserem deutschen Bundestag oder der Kanzlerin eher am hinteren Ende.“

Herr Lucht, die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: Der WDR kürzt in den vergangenen Jahren massiv bei Programm und Personal, doch auf der anderen Seite steigt das Gehalt von Tom Buhrow (2014: 375.400€ / 2015: 386.100€, Quelle: Jahresberichte des WDR 2014 und 2015) und das seiner Stellvertreterin, bei Herrn Buhrow beträgt die Steigerung mehr als 10.000 Euro. Warum kann die KEF nicht verhindern, dass die Sender in der Chefetage Gehaltserhöhungen bekommen, während unten im Programm gespart werden muss?

Lucht: „Die KEF beurteilt nicht die einzelnen Gehälter, sondern nach unterschiedlichen Aufwandskategorien. Eine Kategorie davon heißt „Personalaufwendungen“. Die Entwicklung der Gehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bemisst die KEF an den Entwicklungen der Gehälter im öffentlichen Dienst der Länder. Die KEF hat hier eine Steigerungsrate von 2,25 % anerkannt. Es gibt aber darüber hinaus Auflagen, die einen Abbau von besetzten Stellen beinhaltet.“

Herr Wolf, wie hoch sind aktuell die Gesamtausgaben des Beitragsservice?

Wolf: „Die Gesamtausgaben sind relativ konstant. Im Jahr 2016 gingen 2,12 % des Gesamtertrags aus dem Rundfunkbeitrag an den Beitragsservice. Die Gesamterträge lagen bei 7.978.041.425,77 Euro, heißt: 168.852.583,63 Euro gingen an den Beitragsservice. Für ein Beitragskonto liegt der durchschnittliche jährliche Aufwand bei 3,76 Euro.“

Der Beitragsservice hat angekündigt, ab 2017 Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, um bei Säumigen die Gebühren einzutreiben.

a) In welchem Ausmaß ist das im 1. Halbjahr 2017 geschehen?
b) Welche Kosten werden dadurch für den Beitragsservice verursacht?
c) Wie viel Prozent des säumigen Beitrags kann das Inkasso-Unternehmen maximal als Mahngebühr draufschlagen?

Eicher: „Das ist bislang noch gar nicht geschehen. Wir wollen zunächst feststellen, ob der mögliche Einsatz von Inkasso-Unternehmen auch tatsächlich sinnvoll ist. Wir planen daher einen Test mit 1000 Haushalten, um herauszufinden, was passiert, wenn wir der Vollstreckung vorgeschaltet ein Inkasso-Unternehmen beauftragen. Mir persönlich wäre es – wenn ich ein säumiger Beitragszahler wäre – jedenfalls lieber, wenn mich ein Inkasso-Unternehmen anschreibt, anstatt einem Gerichtsvollzieher vor der Haustür zu begegnen. Ein weiterer Vorteil: Wir entlasten die Vollstreckungsorgane der Kommunen und wir haben einen direkten Einfluss darauf, wie das Inkasso-Unternehmen auf säumige Beitragszahler zugeht. Für den Test mit 1000 Haushalten ist das Sendegebiet des SWR vorgesehen, sobald der Rundfunkrat zugestimmt hat. Für diese Testphase werden wir ein Ausschreibungsverfahren starten. Alle weiteren Aspekte kann man dann diskutieren.“

Frau Michel, auf der WDR-Homepage gibt es den Bereich Haushaltsrechnung, dieser ist überschrieben mit dem Satz „Ein erheblicher Teil des WDR-Budgets kommt dem Programm zugute.“ Können Sie bitte beziffern, in Prozent, wie groß dieser „erhebliche Teil“ ist? Oder bitte zumindest einen Richtwert nennen?

Michel: „Das kann ich nicht sagen. Personal und Programm lassen sich nicht auseinanderdividieren. Das geht nicht, weil auch die Mitarbeiter, die im Personal geführt werden, – vor allem Redakteure und Moderatoren – ja im und für das Programm tätig sind. Selbst diejenigen, die in der Verwaltung arbeiten und zum Beispiel Honorare für freie Mitarbeiter abrechnen, arbeiten letztendlich für das Programm. Denn: Ohne Honorare oder Verträge mit Produzenten würde es unser Programm so nicht geben. Ich würde behaupten, dass fast niemand beim WDR arbeitet, dessen Arbeit nicht in irgendeiner Form mittelbar dem Programm zu Gute kommt.“

Nachfrage: Warum schreiben Sie es dann so auf Ihrer Homepage?

Michel: „Das stimmt, das ist nicht so glücklich gelöst, das hängt mit unserer internen Haushaltssystematik zusammen. Das werde ich mitnehmen. Da lässt sich an der Überschrift sicher etwas ändern.“

Wie viele Beitragsverweigerer befinden sich derzeit im Vollstreckungsvollzug? Wie viele in Haft?

Eicher: „Wir wissen aktuell von niemandem, der in der sogenannten Erzwingungshaft sitzt. Vollstreckungsbehörde in Sachen Rundfunkbeitrag sind übrigens in den meisten Bundesländern nicht die Rundfunkanstalten, sondern die zuständigen Stadtkassen bzw. Finanzbehörden. Diese sind nicht verpflichtet, die Rundfunkanstalten über ihre Maßnahmen zu informieren. Dennoch haben wir deutschlandweit von einer Handvoll Fällen gehört, in denen das vorgekommen ist.

Wolf: „Ein paar Worte zum Mahnverfahren generell: Von insgesamt 44,87 Millionen Beitragskonten befanden sich zum Stichtag 31.12.2016 4,56 Millionen im Mahnverfahren, das sind also 10,15 % aller Beitragskonten. Da kann man wiederum zwischen privaten (4,33 Mio.) und nicht privaten (0,23 Mio.) differenzieren. Dieser Anteil deckt sich übrigens mit den Zahlen aus dem Schuldner-Atlas, demnach gut 10 Prozent aller Deutschen 2016 in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind. Die Mahnmaßnahmen insgesamt sind deutlich zurückgegangen – wir haben 21,1 Millionen versandte Maßnahmen von Zahlungserinnerungen bis Mahnungen. Hier muss man nämlich noch einmal unterscheiden: Ein Mahnverfahren besteht aus mehreren Stufen. Auf eine Zahlungserinnerung folgt ein Festsetzungsbescheid. Danach kommt es zur ersten und zweiten Mahnung. Erst nach diesen Schritten wird das Vollstreckungsersuchen gestellt. In dieser Stufe befinden sich nur 35,3 Prozent aller Konten im Mahnverfahren. In absoluten Zahlen sind das 1,609 Millionen Konten. Das heißt aber auch, dass sich 64,7 Prozent in den vorigen Stufen befinden – bei vielen kommt es dann auch gar nicht zu einem Vollstreckungsersuchen, weil sie vorher zahlen.

Eicher: „Im Jahr 2016 gab es etwa 4000 Klagen im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag – eine kleine Zahl, wenn man sie mit der Zahl aller Beitragskonten (rund 45 Millionen) vergleicht. Hinter dieser Angabe verbergen sich all diejenigen, die im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag klagen – etwa weil eine Befreiung abgelehnt wurde oder weil man den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig hält. Wichtig an dieser Stelle: Ich lege großen Wert darauf, diese Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen. Dazu gehören auch die sogenannten Beitragskritiker und Menschen, die sich öffentlich gegen den Rundfunkbeitrag wenden. Die gegenseitigen Argumente sind im Übrigen in einem Schriftwechsel mit der Beitragsverweigerin Sieglinde Baumert dokumentiert und veröffentlicht.

Wolf: „Auch der Beitragsservice führt circa 300.000 „Dauerbrief-Freundschaften“. Ich erinnere mich an einen der absurdesten Fälle: Vor etwa 3 Jahren kontaktiere uns eine Bürgerin – die übrigens ihren Rundfunkbeitrag immer gezahlt hatte – mit einem achtseitigen Brief. Darin erörterte sie auf diffuse Weise, warum der Rundfunkbeitrag ein Werk des Teufels sei ­– sie begründete das unter anderem mit irgendeiner Quersumme. Sie riet meinen Mitarbeitern zu kündigen – für deren Seelenheil. Teilweise ist der Ton auch sehr rau, und auch Menschen, die wir nach einem Abgleich mit der Meldebehörde kontaktieren, reagieren ab und zu aggressiv. Für unsere Mitarbeiter gibt es dahingehend spezielle Schulungen. Wir antworten all diesen Bürgern postalisch, aber nur bis zu dem Punkt, an dem die Diskussion noch Sinn macht.“

Nachfrage: Lohnen sich die Vollstreckungsverfahren finanziell eigentlich?

Wolf: „Ja, und zwar nicht nur im Sinne der Beitragsgerechtigkeit, sondern auch, wie Sie sagen, „finanziell“ – dazu sind die Rundfunkanstalten im Übrigen verpflichtet. Für jeden Euro, den wir dafür ausgeben, bekommen wir im Schnitt vier Euro an offenen Rundfunkbeiträgen zurück. Oder anders gesagt: Die Mahnverfahren insgesamt kosten uns im Jahr rund 84 Millionen Euro und spielen 600 Millionen Euro Einnahmen ein.“

Wie viele davon sind Hartz IV-Empfänger, die den Befreiungsbescheid nicht eingereicht haben?

Michel: „Darüber haben wir keine Kennzahlen. Klar ist: Hartz IV-Empfänger müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Es kann aber durchaus sein, dass es Fälle gibt, die es versäumt haben, einen Befreiungsantrag zu stellen. Wir werden dann meist erst im Nachhinein darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um einen Hartz-IV-Empfänger handelt. Der Beitragsservice kann aus den Meldedaten aber nicht ablesen, ob jemand Sozialleistungen bekommt oder nicht. Da sind wir auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.“

Als eins der größten finanziellen Probleme der Sender werden oft Betriebsrenten der Mitarbeiter genannt, die wegen der niedrigen Zinsen zu einer massiven Belastung zu werden drohen. Als wie groß schätzen Sie die Belastung ein und erwägen Sie dahingehend Maßnahmen?

Eicher: „Die Altersversorgung der Mitarbeiter ist über sogenannte Deckungsstöcke abgedeckt. Es besteht daher nicht die Gefahr, dass Programmgeld für die Altersversorgung von Mitarbeitern verwendet wird. Im Übrigen hat die Altersversorgung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten bereits drastische Einschnitte erfahren und erst vor wenigen Tagen ist es gelungen, mit den Gewerkschaften darüber einig zu werden, künftig – ähnlich wie im öffentlichen Dienst – bei Rentenerhöhungen einen Abschlag von einem Prozent vorzunehmen.

Die Stadtkasse Sankt Augustin hat gegenüber der WELT zu Protokoll gegeben, dass der WDR vermeiden möchte, dass Beitragsverweigerer in Erzwingungshaft kommen.
a) Warum will der WDR das vermeiden?
b) Die WELT schreibt: „Gerichtsvollzieher würden vom WDR ausdrücklich dazu angehalten, den Freiheitsentzug nicht als Vollstreckungsmöglichkeit zu wählen.“ Stimmt diese Darstellung?
c) Ist die Inhaftierung von einzelnen Beitragsverweigerern als bewusst eingesetzte Drohkulisse zu verstehen?

Eicher: „Es ist zunächst einmal grundsätzlich wichtig zu wissen, dass wir bezüglich der Vollstreckung eine zersplitterte Landschaft vorfinden. Die Vollstreckungsregeln, die in den einzelnen Bundesländern zur Anwendung kommen, sind sehr unterschiedlich. In einigen Bundesländern sind Vollstreckungsbehörden die Landesrundfunkanstalten selbst, die dann Gerichtsvollzieher beauftragen können. Das ist in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen der Fall. Diese Gerichtsvollzieher sind an den Auftrag der jeweiligen Rundfunkanstalt gebunden. In anderen Bundesländern sind die Finanzbehörden zuständig. Und bei wieder anderen sind die Kommunen zuständig. Auf die Vollstreckungsmaßnahmen, die Kommunen ergreifen, haben die Rundfunkanstalten keinen Einfluss. Die handeln eigenständig und auf Grundlage der Landesvollstreckungsgesetze. Ob also eine Person, die z.B. die Vermögensauskunft nicht abgeben will, in Erzwingungshaft kommt, liegt im Ermessen der zuständigen Vollstreckungsorgane der Kommune. Ich persönlich halte es für fragwürdig, bei geringen Beträgen die Vermögensauskunft mit Haft zu erzwingen. Das sehen allerdings die Vollstreckungsorgane, die ja auch andere Forderungen als den Rundfunkbeitrag einzutreiben haben, deutlich anders.“

Michel: „Es ist außerdem immer wichtig, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu haben. Bei Fällen wie dem AfD-Politiker, der den Rundfunkbeitrag verweigerte und eine Öffentlichkeitswelle mit seiner Haft provozieren wollte, war uns klar: Wir lassen uns nicht instrumentalisieren. Es sind im Übrigen auch nur eine Handvoll Menschen, über die wir hier sprechen. Ein Problem muss man in diesem Zusammenhang natürlich sehen: Wir haben ein Akzeptanz- und Glaubwürdigkeitsproblem, das allerdings alle Medien gleichermaßen trifft. Auch wenn die Entwicklung gerade wieder etwas in eine andere Richtung geht.“

Wie viele unvollstreckbare“ Fälle, wie z.B. Heinrich Dück, liegen beim Beitragsservice?

Wolf: „Der Wortlaut „unvollstreckbar“ passt hier nicht. Einerseits bewirkt die Erzwingungshaft nicht, dass die Beitragsschulden damit erledigt sind – im Gegenteil, der Schuldenberg wächst weiter. Andererseits parken wir solche Beitragskonten unter dem Namen „ruhender Bestand“. Sie werden dann einmal im Jahr aufgefordert, ihre Zahlungsfähigkeit zu prüfen. Tatsächlich zeigen die Zahlen, dass rund 18 Prozent dann die Zahlungen wiederaufnehmen.“

19 Kommentare zu “Wir haben ein Glaubwürdigkeitsproblem.”

  1. Georg Wolf |

    Zur Frage an Herrn Eicher „Können Sie bitte einmal, für den Gebührenzahler verständlich, erklären, warum es sinnvoll ist, dass das Gehalt des SWR-Intendanten (325.000 €) jenes der Bundeskanzlerin (225.000€) und des Ministerpräsidenten (Kretschmann 189.000€) in so erheblichem Maße übersteigt?“
    Herr Eicher ist für diese Frage eindeutig befangen, da der Intendant sein oberster Dienstherr ist. Der würde ihm ja was husten, wenn er die Frage- stellung positiv beantworten würde ! Also weicht er aus, erzählt irgendwas davon, daß die Bundeskanzlerin zu wenig verdienen würde. Das war aber gar nicht die Frage.
    Das Beispiel ist im übrigen exemplarisch für das selbstreferenzielle System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
    Um aber auf die Frage nach dem Verdienst des Intendanten zurückzu-kommen. Erstens gibt es keine vernünftigen Gründe weswegen ein Intendant doppelt soviel verdient wie ein Ministerpräsident. Auch verglichen mit der freien Wirtschaft hängen von den Entscheidungen eines Managers betriebs-wirtschftlich wohl und wehe seiner Firma ab. Der Intendant vereinnahmt die Gebühren oder neusprech Beiträge so oder so.
    Dann geht es mit Vergünstigungen noch weiter. Kann jemand, der nach aktuellen Zahlen 350.000 € erhält, für seine eigene Altersversorgung sorgen ? Natürlich nicht. Wie anders ist zu erklären, daß man sich hier nochmals mit 75 % der letzten Bezüge aus dem Beitragstopf nimmt ?
    Die korrekte Antwort, falls man nicht befangen ist, ist hier ein eindeutiges JA.

    Es stellt sich natürlich noch die Frage für was er so viel Geld bekommt oder warum die KEF dies genehmigt ? …aber das ist ein anderes Thema.

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  2. Rene Schünke |

    Es ist total verwerflich ,wie die Oberen sich aus dem GEZ Topf nach Lust und Laune bedienen können . [Teil des Kommentars gelöscht. Bitte kommentieren Sie sachlich. Hass-Posts, Gewaltaufrufe o.ä. werden gelöscht.]

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  3. maik |

    eine Frechheit, man bedient sich weiter am Buerger, der das nicht will, mit diesen Zwangsgebuehren und vor allem, was damit alles finanziert wird, unfaehige Z-Promis, die Haufen geld kriegen, Gehaelter die in keinem Verhaeltnis stehen, Altersvorsorgen usw.
    FRECHHEIT! GEZ ABSCHAFFEN

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    1. Ronny Janeck |

      Eine Altersversorgung bekommt jeder andere auch, der einzahlt. Die Z-Promis sind Inhalt der Privatsender, welche sich durch permanente Werbung finanzieren und zum Rundfunk gehören ebenfalls die unzähligen Radiosender, die jeder kostenlos empfangen kann.

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  4. KH |

    Sowohl die Vollstreckungsaufträge an die Gerichtsvollzieher auch
    Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörden und kommunalen Vollstreckungsbehörden beinhalten die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, Forderungspfändung und das Verfahren zur Vermögensauskunft.
    Dazu gehört auch das Erzwingungshaftverfahren. Man kann die Ermessensausübung nicht auf die Judikative abwälzen.
    Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung hat keine Schranken zur Mindesthöhe einer Forderung festgelegt.
    Vielmehr sollten alle vom Beitragsservice oder den Landesrundfunkanstalten zur Zahlung aufgeforderten auf die Vielzahl der Vorankündigungen reagieren und mitwirken indem sie ihre unbillige Härte mit Sachargumenten nachweisen.

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  5. Martin Scholz |

    Hallo Planet,
    könnt ihr mir Tipps geben, wie ich den Rundfunkbeitrag rechtssicher umgehen kann? Freue mich auf Antwort.

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    1. Müller |

      Ich will auch, Planet.

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  6. Martin Winter |

    Siehe meinen Bericht unten, u dazu noch angemerkt, angenommen ich will mein Kabelfernsehn Vertrag kündigen, weil ich nun Monatlich 19€sparen will, dann kommt Kabel Mann u zieht den Stecker am Kabel Empfangsgerät, somit sehe ich an meinem Fernsehr nichts mehr,,,, Vertrag gekündigt, mit zb Kabeldeutschland, ich spare Monatlich 19€.Aber ich soll u muss nun trotzdem an ARD und ZDF, Deutschlandradio Geld zahlen. Wo ist da die Logik? Und dann Frage ich mich, früher hat doch ARD ZDF, ihre Fernseh(funktürme) etc gehabt, Zimmerantenne u man konnte Fernsehen, doch diese wurden ja abgeschaltet, u somit von Analog auf Digital Empfang umgestellt, u? Kabeldeutschland zb darf nun sagen wir anzapfen an ARD, ZDF, u somit kommt u liefert mir Kabeldeutschland das Fernseh Programm u die bez ich auch,,, ich habe irgendwo noch einen Zeitungsbericht wo ARD u ZDF sich weigern an Kabeldeutschland einen gewissen Betrag zu bezahlen,, aus meiner sicht Produziert ARD, ZDF zwar Programme etc stellt diese zum Austrahlen zb Leitungen Kabeldeutschland zur Verfügung, ich nutze diese Verfügung u zahle an Kabel Deutschland meine Monatlichen 19€und fertig, warum soll ich nochmals an ARD, ZDF u Deutschlanradio einen weiteren Beitrag zahlen,,,? Macht dann mal, ca jeden Monat 36€,,oder anders ausgedrückt ca 70DM,,, Monatlich und dass, von jedem dem Haushalt, auch der der nichts schaut u hôrt,. Weil ein gewisser Hochstudierter ehemalige Verfassungsrichter derMeinung war u ist, , jeder Haushalt zahlt egal ob er ein Empfangsgerät hat oder nicht. Dieser Ex Verfassungsrichter hätte vor wenigen Jahren gesagt, wer kein Fernsehr hat, kein Radio hört muss nicht zahlen,,,,, u jetzt kommt, kam er daher u meint scheiss egal, alle Haushalte zahlen etc. Meine Frage, ist das Krank oder ist das Krank? Der Witz von frúher, war ja auch der, stand der verstaubte Fernsehr im Keller u der GEZfritze konnte beweisen, dass der Keller ihnen gehôrt u der Fernsehr ausser, dass er im Keller verstaubt aber Funktioniert (weil Empangsbereit) man auch damals bezahlen musste. Nun steht nichts im Keller etc man hat kein Empfangsgerät u muss trotzdem zahlen,,,,, Gerichte verurteilen einen zur Zahlung, obwohl man ARD, ZDF nicht nutzt, mit dem Hinweiss, man kann es nutzen oder auch nicht, wenn nicht, dann trotzdem zahlen,, wer hat nun nicht alle Schwalben im Nest?

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    1. KPH |

      Alle Männer auch die welche keine Kinder haben sollten Kindergeld beantragen mit dem Hinweis, sie haben ein Gerät daß sie nutzen können.
      Frauen ebenfalls mit dem Hinweis sie können ja gebären.

      Antworten
  7. Martin Winter |

    Der absolute Witz ist doch, vor der jetzigen Einführung, kein Fernsehr kein Radio kein Beitrag an die GEZ,. Kein Fernsehr kein Radio, somit kein Schwarzseher bzw Höhrer. Nun ist man, wenn man kein Fernsehr hat ein Schwarz(in die Luft schauer) bzw kein Radio etc Besitzt, u soll trotzdem bezahlen, da wurde ja mal so alles, eins zu eins umgedreht u dann auch noch von Gerichten für Ok erklärt. Sind die Herrschaften bis hin zu den Hôchsten Gerichten, nicht ganz klar in der Birne? Vor der jetzigen Einführung wäre jeder Haushalt ohne Fernsehr u Radio von der jetzigen Regelung Freigesprochen worden eine GEZ zu bezahlen, u nun wird man dazu Richterlich gezwungen,,, zu bezahlen, dazu mit lächerlichen Begründungen, wie zb fasst jeder hätte heutzutage einen Pc etc in dem er Fernsehn etc empfangen kann u man gehe davon aus das es dann auch jeder tut, nähmlich dies als Empfangs Gerät zu benutzen bzw weil jeder die Möglichkeit hat ein Handy zu kaufen u dann Fernsehn bzw Radio zu hören usw,,,,, tja dann schuldet mir die Gerichtsbarkeit u die Minister sowie Prof Kirchhof jeden Monat 500€, warum? Folgender Witz,,, Hotel Gast will seine Rechnung zahlen, auf der Rechnung unteranderm Er hat sein Auto in der Hoteltiefgarage abgestellt,, darauf der Gast,,, habe ich doch nicht, darauf der Hotel Chef, hätten Sie aber können,,, weiter steht auf der Rechnung, er hätte die Süßigkeiten u Getränke aus dem Zimmerkühlschrank verzehrt, darauf der Gast,, habe ich doch gar nicht, darauf der Hotelchef, hätten Sie aber können, nun kommt der HotelGast in Fahrt u sagt zum Hotelchef, gut dann rechnen Sie mal 500€von der Hotelrechnung weg, weil Sie mit meiner Frau geschlafen haben, darauf der Hotelchef aber das habe ich doch gar nicht, darauf der Hotel Gast, aber dass hätten Sie können.,,,,, u so ist es mit der Fernseh Gebühr,,,, die Richter meinen doch tatsächlich, weil man nun in der lage ist ein Smartphone oder Pc zu erlangen, obwohl man dies aber gar nicht will u braucht, muss man Fernsehn u Radio bezahlen, weil man es unter Umständen kann, aber nicht muss (eins zu besitzen). Und zusätzlich sei gesagt,dass Fernsehn sowie Radio würde auch mit der Hälfte der ca7Mrd auskommen, doch warum sollten Sie das tun, wenn es Minister gibt die dem jetzigem Beitrag zustimmen was man Monatlich zahlen soll, dazu kommen Gehälter die jenseits von Gut u Bôse sind, Pensionen etc u dann noch die Produktionen insgesamt, Geld spielt keine Rolle. Was kann im Grunde nie Pleite gehen? Fernsehsender, Radiosender u Banken,,, dank dem Dummen Volk, dass zur Zahlung verplichtet wird egal wie, sei es noch so dumme BEGRUENDUNGEN, DIE HOCHSTUDIERTE HERRSCHAFTEN VON SICH GEBEN,,,

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    1. KPH |

      Wenn ich hier die nachweisbare Wahrheit schreiben würde wüde diese ganz einfach gelöscht. Daß heißt jeder hat die Möglichkeit sich über unabhängige Medien im Internet zu informieren was die Herrschaften dürfen und was nicht um auch zu erfahren wer und was diese Herrschaften sind. Für mich keine Überraschung. In Bezug auf Richter inormiert Euch bei denen die im Ruhestand sind sie können nicht mehr entlassen werden (z.B. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart)!
      Oder frage mal einen Richter. „ Sind Sie gemäß Ihrer höchsten Vorschrift/ Rechtsnorm Artikel 101 GG analog § 16 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ein gesetzlicher Richter(in)?)
      Wissen ist Macht nichts wissen macht auch nichts.

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  8. Bemühung |

    Zu dem Personenkreis, der aufgrund von bezogenen Leistungen (Hartz-IV, BAFöG, etc.) befreit sein sollte, zähle auch ich.
    Jährlich schicke ich Befreiungsanträge, von denen der erste Versuch bis jetzt nie ankam. Dieses Jahr haben mein Nachbar und ich unsere Anträge gemeinsam versendet. Er hat eine Bestätigung erhalten, ich nur Mahnungen. Ich möchte der „Behörde“ wirklich nicht vorwerfen, sie unterschlage absichtlich Briefe um mehr Beiträge eintreiben zu können, aber in ihrer Posteingangstelle herrscht anscheinend großes Chaos.
    Das Interview wurde den Umständen entsprechend sehr gut geführt, geantwortet wurde aber sehr ausweichend (Whataboutism, sagt der Deutsche).

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  9. hm |

    sind die fragen automatisch generiert oder warum gibt es auf offensichtlich unsinnige und ausweichende antworten keine nachfragen?

    dem punkt zb, wie es sein kann, dass unten gespart wird, während in den oberen rängen bereits exorbitante einkommen weiter steigen, wird nicht weiter nachgegangen und sogar der vollkommen lächerliche vergleich mit „italienischen abgeordneten“ bleibt unhinterfragt stehen.

    letztlich ergibt sich aus diesem „interview“ genau gar nichts neues und erhellendes, sondern die herrschaften dürfen ungeschoren die gleiche heisse luft blasen wie anderswo auch.

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    1. Jakob Buhre Artikelautor|

      Hallo hm, danke für deine Kritik. Generell geben wir uns schon Mühe, bei ungenauen oder ausweichenden Antworten nochmal nachzuhaken. In diesem Fall gestaltete sich das aber etwas schwierig. Denn es waren bei dem Pressegespräch noch ein Dutzend weitere Journalisten dabei, die ebenfalls ihre Fragen stellen wollten und sich dabei z.T. auch gegenseitig ins Wort fielen. Hinzu kam, dass es von Seiten des Beitragsservice einen relativ straffen Zeitplan gab, in dem vor allem die Vorstellung des Jahresberichts viel Raum einnahm.

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      1. hm |

        dann frage ich mich, wo der gewinn ist, sich an der veranstaltung zu beteiligen.
        für mich sieht das aus wie verlautbarungsjournalismus:
        WDR&Co haben es perfekt geschafft, kritik zu vermeiden und ihrer altbekannten fragwürdigen positionen unkommentiert in die öffentlichkeit zu blasen.

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        1. Müller |

          Auf den Punkt gebracht.

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  10. Alreech |

    Wen man vom Gerichtsvollzieher einen Brief bekommt in dem man mit Haft bei Nichtzahlung bedroht wird behauptet der Gerichtsvollzieher das er im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt handelt, aber die Rundfunkanstalten sind angeblich nicht dafür verantwortlich ?

    Wenn es um das Eintreiben von Geldern geht dann ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Behörde.
    Wenn es um die Bezahlung der Mitarbeiter und um Sponsoring durch die private Wirtschaft geht ist er keine Behörde mehr.
    Wie schön dieses Sponsoring funktioniert konnte man gut an Wetten Dass…? sehen – die Sponsoren durften laut Bericht des Spiegels Geld an die Firma von Gottschalks Bruder bezahlen damit Thommy in der Sendung die gesponsorten Preise auch mit den richtigen Worten anpreist…
    Zum Glück wird das ZDF nicht durch die Landesmedienanstalten kontrolliert, sondern es kontrolliert sich selber. So wird Herr Gottschalk auch weiterhin von den öffentlich-rechtlichen Medien gebucht.
    Hat bestimmt alles seine Richtigkeit, entspricht aber leider nicht meinen Vorstellungen von Anstand und Moral.

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  11. Frank Broßmann |

    Faszinierend wie hier vom ÖR gelogen wird, wir wissen doch das Leute eingekerkert werden und verfolgt wegen ihrer Weigerung für etwas zu zahlen was Sie nicht Wollen. Das Recht auf Information beinhaltet auch das Recht nicht Informiert zu werden. Und viele andere Aspekte gegen den Sklaven Zwangsbeitrag. Indem man etwas bezahlen soll was man nicht braucht, nicht Bestellt hat, und nicht nutzen will wird man wie in der Sklaverei gehalten. Auch ich habe ein Gerichtliches Verfahren am Hals und mir wurde das Tübingen Gerichtsurteil als Justiz Irrtum vorgestellt ohne jede Wirkung. Dieser Sklaverei Muß ein Ende gemacht werden !!!

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