RKI zu Abstandsregeln bei geringem Infektionsgeschehen

Hier eine Abschrift meiner Fragen beim Pressebriefing des Robert Koch-Instituts am 23.06.:

Herr Wieler Für einige Branchen, wie zum Beispiel die Veranstaltungsbranche, ist die Einhaltung von Abstandsregeln nicht möglich, was im Moment viele Betriebe in den Ruin treibt. Könnten die Abstandsregeln fallen, wenn Veranstaltungsorte Kontaktdaten erheben, insbesondere in Gegenden, wo es nur geringes oder gar kein Infektionsgeschehen gibt?

Wieler: Es gibt wissenschaftlich bislang keine Hinweise darauf, dass wir die Abstandsregeln fallen lassen könnten. Das Robert Koch Institut wird entsprechende Empfehlungen nach dem heutigen Wissensstand nicht ändern können, das ist ganz klar. Ich denke aber, es gibt auch eine ganz wichtige Nachricht, wie man insgesamt das Infektionsrisiko zusätzlich verringern kann. Das ist ja die Tatsache, die wir erst seit wenigen Wochen klar erkannt haben: die Bedeutung von Aerosolen. Und da kann man natürlich das Risiko senken, in dem man Lüftungsanlagen und Filteranlagen in bestimmten Stätten einbaut. Das ist sicher ein wichtiger Faktor um das Risiko an Übertragungen zu reduzieren.

Verstehe ich richtig: Wenn es in einer Gegend kein Infektionsgeschehen gibt, plädieren Sie dann trotzdem dafür, dass die Abstandsregeln eingehalten werden?

Wieler: Das sind unsere Angaben. Sie müssen Folgendes immer vor Augen haben: Es sind die lokalen Behörden, die von den Empfehlungen auch abweichen können. Das tun sie häufiger mal, aus bestimmten Gründen heraus. Die sind diejenigen, die vor Ort das beurteilen müssen. Die können von Empfehlungen abweichen. Wenn das gut begründet ist, werden sie das auch tun. Aber das ist eben in der Verantwortung der lokalen Behörden und der Gesundheitsämter, die sich mit den Fragen genau befassen werden und müssen und die das in einer hohen Seriosität und mit einer hohen Verantwortlichkeit auch tun.

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