Holocaust-Leugner Williamson scheitert mit Klage gegen Interview-Ausstrahlung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth lehnte Williamsons Klage jedoch im Schnellverfahren ab. So darf das umstrittene Interview weiterhin weltweit ausgestrahlt werden.
Wörtlich hatte Williamson in dem Interview gesagt, dass „200.000 bis 300.000 Juden in den Konzentrationslagern gestorben“ seien, aber „nicht ein einziger von ihnen in Gaskammern“.
Nach Angaben des Landgerichts Nürnberg-Fürth habe Williamson sich darauf berufen, dass er vor dem Interview nicht darauf hingewiesen worden sei, dass das Gespräch auch außerhalb Schwedens zugänglich sein werde. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es entschied, dass eine Verwendung auf der Homepage und Ausstrahlung über Satellit üblich und erlaubt seien, sofern dies nicht vorher ausdrücklich ausgeschlossen worden sei.
Auch auf YouTube ist das Interview nach wie vor abrufbar.
Die Aufhebung der Exkommunikation Williamsons und drei anderen Anhängern der Pius-Bruderschaft hatte die katholische Kirche – und nicht zuletzt den Papst – in Zusammenhang mit den Äußerungen Williamsons in eine tiefe Krise gestürzt. Sogar die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich eingeschaltet und den Papst aufgefordert, klarzustellen, „dass es keine Leugnung des Holocaust geben darf“.
Das Interview des schwedischen Fernseh-Senders war in Deutschland – bei Regensburg – aufgezeichnet worden. Williamson selbst sagte am Ende des Interviews: „Was ich sage, ist gegen das Gesetz in Deutschland. Würde da hinten ein Deutscher stehen, könnten sie mich ins Gefängnis werfen lassen. Ich hoffe, Sie haben nicht vor, das Interview auszustrahlen, bevor ich Deutschland verlassen habe“.
Aktuell druckte der Spiegel am Montag ein Interview mit Williamson, das per Fax geführt worden war, weil sich Williamson den Angaben nach auf kein direktes Interview einlassen wollte. Darin teilte er mit, die „historischen Beweise nochmals einsehen“ zu wollen.