Herr Schertz, zunächst eine Frage zur Autorisierung dieses Interviews. Wenn ich im Vorhinein anmerke, dass die Fragen bei der Autorisierung nicht zur Disposition stehen…
Christian Schertz: …dann sehe ich das genauso. Ich habe nie in Fragen hineinredigiert und würde niemals in redaktionelle Inhalte eingreifen. Wenn Sie mir eine Frage stellen, die mir nicht gefällt, beantworte ich sie nicht.
Auf einem von Ihnen 2007 herausgegebenen Buch („Rufmord und Medienopfer“, mit Thomas Schuler) wird ein Mikrofon als Waffe dargestellt. Entsteht bei Ihnen heute noch dieses Bild im Kopf, wenn Sie ein Diktiergerät sehen?
Schertz: Bei mir nicht, da ich medienerfahren genug bin. Wenn ich Interviews gebe, weiß ich, wo meine Rechte sind und was ich sagen darf.
Damals war das eine grafische Gestaltung vom Verlag – und ich finde, dass der Druck durch Medien seitdem nicht weniger sondern eher mehr geworden ist.
Schertz: Das hat damit zu tun, dass im Social Media-Bereich und in den digitalen Medien heute mehr skandalisiert, dramatisiert und alarmierisiert wird, als zu der Zeit, aus der dieses Buch stammt.
Viele große deutsche Verlage und Medienhäuser jazzen inzwischen online in den Überschriften die Sachen größer und höher, weil sie Klicks generieren wollen. Das Motiv vom Buchcover passt vielleicht nicht mehr so ganz, weil es noch mehr die analoge Welt widerspiegelt. Mir fällt aber gerade keine grafische Gestaltung für die aktuelle Bedrohungslage ein.
Journalisten können also nach wie vor eine Bedrohung sein?
Schertz: Die journalistischen Inhalte, über die ich damals in diesem Buch geschrieben habe, mit denen ich mich tagtäglich als Anwalt von Betroffenen auseinandersetze – Falschberichterstattung Schmähung, Vorwürfe, massive Eingriffe in Privat- und Intimsphäre, Fotografien von minderjährigen Kindern – ja, das ist selbstverständlich eine Bedrohung, für die Reputation von Menschen und für ihre Privat- und Intimsphäre.
Für die ARD haben Sie nun die Reihe „Legal Affairs“ inhaltlich, beratend und als „Executive Producer“ betreut. Wie kam das zustande?
Schertz: Die Grundidee stammt von der Redakteurin Martina Zöllner (RBB) und mir. Als ich juristisch die NSU-Serie der ARD „Mitten in Deutschland“ (2016) betreut habe, fragte ich Martina, warum es eigentlich keine richtig gute, spektakuläre deutsche Anwaltsserie gibt. In den USA ist es schließlich ein Format, das durch die Decke geht, mit „Suits“, „Good Wife“, „Scandal“, „LA Law“ oder „Ally McBeal“. In Deutschland gab es häufig eher „konventionelle“ Anwaltsserien, mit Ausnahme vielleicht von Manfred Krugs „Liebling Kreuzberg“.
Die Antwort von Martina Zöllner war sinngemäß, dass hier der Gerichtsprozess nicht so spektakulär sei wie in den USA, wo es die Jury und die fast schauspielerhaften Auftritte von Anwälten gibt. Das ist vermutlich oft das Bild, das hierzulande Produzenten und Sender-Verantwortliche haben. Ich habe dann Martina Zöllner davon erzählt, dass der Beruf des Medienanwalts tatsächlich sehr bunt und manchmal auch spektakulär ist und sie hat das sofort aufgegriffen und wir haben dann gemeinsam mit der UFA und der Degeto das Projekt entwickelt.
Und die Realität sieht ganz anders aus?
Schertz: Wie ich eben sagte, ist die Tätigkeit des Medienanwalts oder der Medienanwältin tatsächlich oft eine sehr spannende. So entstand auch unsere Idee, eine spannende, ’netflixige‘ Anwaltsserie zu schaffen.
Hinzu kommt meine Motivation, an den einzelnen Fällen, welche die Serie zeigt, auch gesellschaftliche Themen, die aktuell unter den Nägeln brennen, zu veranschaulichen: Hate-Speech, was nichts Anderes ist als Schmähung oder Beleidigung, Fake-News, sprich unwahre Tatsachenbehauptungen, Mobbing im Internet, Vorführung in der Öffentlichkeit, auch politische Entwicklungen, der Druck auf Politiker, wenn es um Veröffentlichungen aus dem Privatleben geht. Ich habe die Drehbücher mitentwickelt; wir wollten hier aktuelle Themen darstellen und aufzeigen, wo die Gesellschaft im Moment steht, wie wir miteinander umgehen – in den Medien, aber nicht nur dort.
Die Firma der Anwältin Leo Roth in „Legal Affairs“ – sehen wir da eigentlich eine Kanzlei?
Schertz: Ja, das ist eine Kanzlei.
Doch häufig arbeitet das Team von Leo Roth auch wie eine Detektei. Wenn Sie von Freunden nach Ihrem Berufsalltag gefragt werden, können Sie dann in Zukunft sagen: ‚Guck dir die Serie an‘?
Schertz: Die Serie überhöht und dramatisiert natürlich meine Arbeit. Ich habe seltenst Detektive eingesetzt, wir würden auch nie mit irgendwelchen Ausspäh-Geschichten arbeiten. Die Methoden, die die Filmanwältin Leo Roth teilweise anwendet, sind nicht meine Methoden, sondern es ist eine Fiktionalisierung des Berufs des Medienanwalts. Fiction muss dramatisieren, daher sind bestimmte Dinge eindeutig überhöht.
Was die Serie aber auf jeden Fall anschaulich macht ist die Geschwindigkeit, in der ich arbeite. Während ein „Tatort“-Ermittler immer nur einen Fall bearbeitet, haben wir pro Tag etwa 15-20 Fälle. Es wird durchgehend telefoniert, es gibt einen enormen Zeitdruck und auch Druck vom einzelnen Betroffenen, weil dieser Angst hat, dass morgen seine Reputation beschädigt wird.
Die Macher der Serie haben mich unter anderem auch zu Gericht begleitet. Freunde, welche die Serie bereits gesehen haben, haben zu mir gesagt: ‚Jetzt verstehe ich endlich, unter welchem enormen Druck Du arbeitest´.
Aber dann müssen Sie entschärfen und Ihren Freunden sagen: ‚Mit Nötigung arbeite ich nicht‘?
Schertz: Richtig.
Detektive haben Sie aber offenbar schon eingesetzt.
Schertz: Wir haben bei der Aufklärung von Sachverhalten tatsächlich auch mit Investigation gearbeitet. Das geht manchmal nicht anders, aber das machen wir sehr selten. Die Klärung des Sachverhalts ist das Wichtigste in der juristischen Beratung als Anwalt.
In einer Folge spricht ein Journalist von „Kriminellen und ihren Ausputzern“ wobei mit Letzteren die Medienanwälte gemeint sind. Haben Sie das ins Drehbuch geschrieben?
Schertz: Nein, diese Formulierung ist nicht von mir. Die Medienanwälte werden von den Medien natürlich nicht besonders gemocht.
Die Serie zeichnet aber auch kein so gutes Bild, sondern man hat in einigen Filmmomenten den Eindruck, dass es bei Ihrem Beruf nicht um Gerechtigkeit, auch nicht um Wahrheit geht, sondern eher um Schadensmaximierung beim Gegenüber: wenn Leo Roth ihren „Gegnern“ immer wieder mit hohen Geldforderungen oder Zerstörung der Reputation droht. Täuscht dieser Eindruck?
Schertz: Für mich geht es darum, dafür zu sorgen, dass die Reputation meiner Mandanten durch Berichterstattung nicht beschädigt wird. Der Hauptpunkt – das müssen Sie mir jetzt nicht glauben, aber es ist tatsächlich so – ist Gerechtigkeit. Wenn es droht, dass Unwahres berichtet wird, gehe ich dagegen vor, das muss im Keim erstickt werden, da bin ich auch hart und nachhaltig.
Es gibt auch Fälle, wo Vorwürfe gegen Mandanten erhoben werden, über die nach den Grundsätzen des Verfassungsgerichts nicht berichtet werden darf, weil es eine unzulässige Verdachtsberichterstattung ist. Wenn aber doch über solche Vorwürfe berichtet wird, ist die öffentliche Stigmatisierung der betreffenden Personen inzwischen so schlimm, dass sie davon meistens nie wieder runterkommen, der Schaden ist dann nicht wieder gut zu machen, es bleibt immer etwas hängen. Deswegen ist meine feinste und wichtigste Pflicht als Anwalt, so eine Berichterstattung am besten bereits im Vorfeld zu verhindern. Selbstverständlich drohe ich dann auch mit Geldentschädigungen. Damit will ich aber keine Schadensmaximierung betreiben, sondern ich möchte Medien schlicht darauf hinweisen: Wenn ihr das bringt, werde ich euch auf Schadensersatz verklagen. Damit möchte ich präventiv wirken, um Schaden an der persönlichen Ehre meiner Klienten zu minimieren. Das ist wirklich die ganze Wahrheit.
Warum sollte ich Journalisten nicht darauf hinweisen, wenn die Gefahr droht, dass sie falsch berichten könnten? Ein Journalist der falsch berichtet, verletzt seine Sorgfaltspflicht und seine Berufspflichten.
In Ihren Büchern und Interviews vertreten Sie hehre Anliegen, etwa in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre. Demgegenüber steht nun die skrupellose Anwältin Leo Roth, die unter anderem mit Nötigung arbeitet. Schädigt die Serie nicht dem Ansehen Ihres Berufs?
Schertz: Die Serie überhöht. Die Themen, die Leo Roth auf dem Tisch hat, sind unsere Themen, doch Vieles von den Methoden, die Leo Roth anwendet, entspricht nicht unserer Arbeit. Menschen nötigen darf ich nicht, das wäre rechtswidrig, das machen wir auch nicht.
Was ist denn mit Deals? In einer Folge versucht Leo Roth Berichterstattung zu verhindern, in dem sie einer Redaktion eine andere Geschichte zuspielt, damit die Zeitung im Gegenzug nicht über ihren Mandanten berichtet.
Schertz: So etwas kommt faktisch bei uns nicht vor, das würde ich auch als moralisch bedenklich ansehen.
Die Anwältin in der Serie macht zum Teil Dinge, die moralisch nicht in Ordnung sind – aber das ist Fiction! Leo Roth ist eine ambivalente Protagonistin, die versucht, für ihre Mandanten das Beste rauszuholen. Das ist ehrlich gesagt auch die Hauptaufgabe des Rechtsanwalts. Ich verstehe immer nicht, wenn uns Anwälten vorgeworfen wird, dass wir sehr rigide und nachhaltig agieren – denn genau das ist unsere Aufgabe.
Sie sagen, so etwas wie Deals wäre Fiction, doch von der Realität scheint es nicht weit entfernt. Der Anwalt Carsten Brennecke sprach kürzlich in einem Interview über Mandanten „die schon den Atem der Presse spürten. Hier empfahlen wir eine gezielte Pressearbeit, um andere Protagonisten, die wir nicht vertraten, zu belasten und ins Feuer zu stellen.“
Schertz: Das ist Litigation-PR, bei der versucht wird, den Gegner medial unglaubwürdig zu machen, Methoden, die ich faktisch nicht anwende. Ich kümmere mich immer um die Sach- und Rechtslage. Selbstverständlich denke ich auch medial und überlege manchmal, wie man eine Geschichte so ‚drehen‘ kann, dass unsere Seite auch zu Wort kommt. Es ist aber nicht das Ziel, den Gegner verächtlich zu machen, sondern die Sache so darzustellen, wie wir sie sehen. Oft kommt es vor, dass dann als Kollateralschaden eine andere Person betroffen ist, denn meistens stehen sich, wenn es um Berichterstattung geht, bestimmte Beteiligte gegenüber. Wenn wir der Auffassung sind, der Gegner behauptet die Unwahrheit, dann sagen wir das auch.
Ist der Unterschied zwischen Leo Roth und Ihnen, dass Sie noch gut in den Spiegel gucken können?
Schertz: Ich kann gut in den Spiegel gucken. Ich bin auch mit Leib und Seele Rechtsanwalt und in dem, was ich tue, einfach nachhaltig, weil ich von den Dingen meistens sehr überzeugt bin. Aber ich kann moralisch in den Spiegel gucken, ich habe eigentlich immer versucht, auf der richtigen Seite zu stehen. Es gibt Anwälte, die meinen, man könne jeden Diktator vertreten, dieser Auffassung bin ich eben nicht. Ich vertrete zum Beispiel nicht die AfD, weil ich die Partei ablehne und mein Knowhow diesen Brandstiftern nicht zur Verfügung stellen will.
In Ihrem Buch „Privat war gestern“ (2014) machen Sie die Verantwortung für die Aufweichung der Privatsphäre vor allem bei der Presse aus. Über eine Mitschuld von Anwälten, wie sie die Serie jetzt teilweise suggeriert, lese ich bei Ihnen nichts. Gibt es die im echten Leben nicht?
Schertz: Doch. Ich glaube, dass auch Anwälte nicht nur Gutes tun. Es gibt sicherlich Kollegen, die mit Informationen über die Privatsphäre anderer versuchen, ihre eigenen Mandanten aus einer Geschichte heraus zu holen. Ich wende solche Methoden eben bewusst nicht an, weil ich sie für falsch halte. Da kommt meistens nichts Gutes bei raus.
Aber, noch einmal: Wenn etwa eine Boulevard-Zeitung über eine Trennung berichtet und die Ex-Frau dort falsche Dinge behauptet – dann spielen wir das natürlich zurück. Erstens verklage ich sie dann auf Unterlassung und zweitens machen wir die Unwahrheit auch öffentlich. Ich habe schon vermeintliche Zeuginnen wegen übler Nachrede angezeigt, die dann auch verurteilt wurden. Das ist nachhaltige Interessenvertretung auf dem Boden des Rechtsstaates. Ich nutze hierzu schlicht das geltende Recht aus. Ich glaube sehr an den deutschen Rechtsstaat.
Spiegel Online titelte kürzlich: „Alec Baldwin spricht erstmals über getötete Kamerafrau“ und machte sich für den Artikel Antworten zunutze, die der Schauspieler auf offener Straße nur gab, um Paparazzi dazu zu bringen, ihn und seine Familie nicht weiter zu verfolgen. Ist es salonfähiger geworden, solch fragwürdiges Quellenmaterial für die Berichterstattung zu nutzen?
Schertz: Ja, das ist es. Ich denke, sollte Alec Baldwin zu diesem Statement genötigt worden sein, dann wäre „er äußert sich erstmalig“ im Nahbereich von Fake-News, dann müsste man auch deutlich machen, dass dieses Interview erzwungen wurde. Es als freiwilliges Statement erscheinen zu lassen, wäre dann eine Falschberichterstattung. Man muss die Umstände, wie es zu diesen O-Tönen kam, dann auch deutlich machen. Das Hochjazzen in Überschriften in manchen Medien, das permanente Skandalisieren, Dramatisieren und auch einfach Lügen, um Klicks zu generieren, sehe ich als eine Entwicklung, die für die Gesellschaft gefährlich ist.
Dass solche privaten Kontexte, auch private Mails oder SMS, in der Berichterstattung zunehmend als Quelle genutzt werden, müssten Sie demnach als Bedrohung wahrnehmen.
Schertz: Das sehe ich auch so.
Ja?
Schertz: Auf jeden Fall. Eine neue Entwicklung ist zum Beispiel, dass permanent private Chatverläufe weitergegeben und veröffentlicht werden, dass Whatsapp-Nachrichten veröffentlicht werden. Aber wir erleben es permanent, dass sich nach Trennungen von Paaren in der Boulevard-Presse plötzlich Chat-Verläufe wiederfinden. Es wäre zum Beispiel auch die Rolle von „Bild“ in der Metzelder-Verhaftungs-Situation interessant: Wieso waren die bei der Durchsuchung dabei? Woher wussten sie das?
Frage:
Antwort:
Ist es für Sie in Ordnung, unlautere Methoden mit unlauteren Methoden zu bekämpfen?
Schertz: Eigentlich nicht.
Eigentlich nicht oder nicht?
Schertz: Wenn die Gegenseite mit unlauteren Methoden arbeitet, versuche ich mit den Mitteln des Rechtsstaates alles dafür zu tun, diese unlauteren Methoden zu stoppen. Selbst unlautere Methoden anzuwenden – mir fällt kein Fall ein, wo ich das gemacht haben könnte.
Ich sehe die Verwendung jenes Döpfner-Zitats aus einer Chatnachricht als eine Grenzüberschreitung – und ich hätte angenommen, dass Sie es auch so sehen.
Schertz: Grundsätzlich finde ich es nicht ok. Dass ein Medium diese Whatsapp ausnahmsweise für veröffentlichungswürdig hält, weil es sich um eine politische Meinung handelt – ich denke, wenn es nicht Herrn Döpfner betreffen würde, würde der „Bild“-Chefredakteur bei einer vergleichbaren Whatsapp eines Politikers die Veröffentlichung gegebenenfalls vornehmen und dabei keinerlei Skrupel haben.
Sie argumentieren nun wieder damit, dass die Gegenseite die Methode ja auch anwendet.
Schertz: Ja. Das ist aber nun einmal so. Das sind unsere ständigen Erfahrungen unter anderem mit der „Bild“ Zeitung.
Sie haben durch „Legal Affairs“ eine geschäftliche Verbindung zum RBB. Am 01. November saß Ihr Mandant Benjamin von Stuckrad-Barre beim RBB-Interview mit Kurt Krömer, der die Döpfner-Thematik geradezu auffällig umschiffte. Nachdem ich nun Leo Roth gesehen habe, frage ich Sie: War das ein Deal?
Schertz: Mit Krömer? Nein, das kann ich ganz klar sagen.
In Ihrem Buch „Privat war gestern“ haben Sie eine Debatte über ein „digitales Verfallsdatum“ für bestimmte Daten angeregt. Würden Sie so eine Entwicklung befürworten?
Schertz: Das Netz vergisst ja nie und als Kanzlei gehen wir immer wieder gegen Geschichten vor, die sich noch im Netz befinden, zu Sachverhalten, die bereits zehn Jahre zurückliegen. Ich bin schon der Meinung, dass es da auch eine presserechtliche Resozialisierung geben muss, dass es nicht auf ewig im Netz zu finden sein sollte, wenn Sie irgendwann mal Mist gebaut haben. Ich denke, das wünschen wir uns alle.
Sind Sie denn so selbstkritisch, dass Sie sagen: Negative Berichte über Ihre Person sollten im Netz bleiben?
Schertz: Kritische Berichte können gerne im Netz bleiben, damit habe ich überhaupt kein Problem. Nur wenn sie nicht stimmen, gehe ich dagegen vor. In der Super-Illu stand die Formulierung „Schertz, der sich gerne als Prominenten-Anwalt bezeichnen lässt“. Ich hasse den Begriff „Prominenten-Anwalt“! Also musste die Super-Illu eine Gegendarstellung drucken, dass ich mich nicht gerne als „Prominenten-Anwalt“ bezeichnen lasse. Das lasse ich mir einfach nicht gefallen und mache dasselbe, was ich auch für Mandanten tun würde in eigener Sache.
Das Manager Magazin hat kürzlich geschrieben, ich sei der „Kettenhund des deutschen Geld- und Wirtschaftsadels“, das können die gerne so lassen. Sie schreiben aber auch, ich hätte einen Walter-Ulbricht-Bart und mein Hemd sei gelegentlich erst ab dem vierten Knopf geschlossen – dagegen bin ich gerade erfolgreich vorgegangen und habe gegen das Manager Magazin eine Unterlassungsverfügung erwirkt, die diese Aussagen verbietet und auch eine Gegendarstellung, dass ich tatsächlich einen Vollbart trage und mein Hemd immer nur zwei Knöpfe geöffnet ist. Es ist einfach schlicht falsch. Tut mir leid. Und das Manager Magazin hat ja diese Formulierung bewusst benutzt, um mich ein bisschen verächtlich zu machen.
Ich sehe, offen sind tatsächlich nur zwei. Aber ist das nicht ein bisschen viel Aufwand für zwei Knöpfe?
Schertz: Ich finde es zum einen natürlich auch lustig, aber auch notwendig, dem Manager Magazin nachzuweisen, dass wenn sie schon versuchen mich vorzuführen, dass sie das zumindest nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen machen sollten. Das würde ich auch meinen Mandanten empfehlen.