Matthias Prinz

Eine mediale Vorverurteilung ist eigentlich nicht reparabel.

Medienanwalt Matthias Prinz über den Fall Kachelmann, unberechtigte Strafanzeigen, Schutz der Privatsphäre und wie lange er für eine einstweilige Verfügung braucht

Matthias Prinz

© prinzlaw.com

Herr Prof. Prinz, wie viel von dem, was in der Zeitung steht, glauben Sie?
Berufsbedingt bin ich recht kritisch.

Gibt es noch ein Medium Ihres Vertrauens?
Meine Morgenlektüre ist die Herald Tribune. Aber auch da zweifle ich mitunter.

Woran liegt das?
Extreme Sparmaßnahmen in den Redaktionen verursachen einen Qualitätsabfall. Für gründli­che Recherche ist kaum noch Zeit und Manpower vorhanden.

Wie verträgt sich die Pressefreiheit mit dem Recht auf Schutz der Privatsphäre?
Wenn die Presse in ihrer Funktion als "public watch dog" auftritt, also im öffentlichen Interes­se informiert oder Missstände anprangert, ist der Schutz der Pressefreiheit besonders wichtig. Wenn es nur um Unterhaltung geht, ist der Schutz des Einzelnen vor Eingriffen in seine Pri­vatsphäre wichtig. Man muss sich jeden Einzelfall genau ansehen und abwägen. Grundsätz­lich gilt, dass jeder Mensch ein Recht hat sein Privatleben unbeobachtet und in Ruhe zu füh­ren. Wenn die Medien ihn gegen seinen Willen ins Rampenlicht zerren und private Dinge of­fenbaren, ist das nach der Menschenrechtskonvention nur möglich, wenn ein berechtigtes öf­fentliches Interesse vorliegt.

An welchen Personen besteht so ein „berechtigtes öffentliches Interesse“?
Früher gab es im deutschen Recht die „Person der Zeitgeschichte“, an der immer öffentliches In­te­res­se bestand.  Wer das war, haben die Richter ganz unterschiedlich bewertet. Häufig galt der als besonders wichtig, der lokal interessant war:  Das Landgericht Nürnberg hat z.B. ent­schieden, dass der Ersatztorwart vom 1. FC Nürnberg eine Person der Zeitgeschichte ist. Und beim Landgericht München war’s Gustl Bayrhammer. Also eine durchaus vage Kategorie (lacht).

Stimmt es, dass die „Person der Zeitgeschichte“ in Deutschland nicht mehr existiert?
Ja, im Prinzip  hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seiner Caroli­ne – von Monaco – Entscheidung 2004 diese Kategorie abgeschafft.

2005 musste die Bundesrepublik Prinzessin Caroline 115.000 Euro Entschädigung für die Veröffentlichung von Fotos zahlen, die sie beim Fahrrad fahren, Einkaufsbummel oder beim Reiten zeigten. Ist das ein einmaliger Fall?
Nein, der EGMR, hat eine Menschenrechtsverletzung festgestellt und dafür einen Schadenser­satzbetrag festgelegt.

Den doch die Verlage hätten zahlen müssen?
In diesem Fall nicht. Es ging nicht mehr um das Verhalten der Medien, sondern um das Ver­halten der deutschen Gerichte, die Urteile gefällt haben, die der europäischen Menschen­rechtskonvention widersprechen. Die deutschen Gerichte haben argumentiert, dass Prinzessin Ca­ro­li­ne eine „Person der Zeitgeschichte“ sei, und daher immer ein öffentliches Interesse an Fo­tos von ihr bestünde. Die „Person der Zeitgeschichte“ ist aber in der Menschenrechtskonven­tion nicht vorgesehen. Dort sind alle Menschen gleich geschützt. Bloße Unterhaltungsinteres­sen der Medien rechtfertigen keinen Eingriff in das Menschenrecht auf Privatleben. Denkbar ist aber ein berechtigtes öffentliches Interesse beispielsweise bei Politikern.

Das würde bedeuten, dass beispielsweise ein Präsident Bill Clinton weniger geschützt ist als der Sportler Tiger Woods?
In Deutschland  hätte Tiger Woods eine geschützte Privat- und Intimsphäre, und Berichte über sein Privatleben wären unzulässig, solange er sich nicht selbst offenbart. Bei einem regieren­den Präsidenten oder Bundeskanzler ist das möglicherweise anders, da kommt es u. a. darauf an, ob die privaten Details die Amtsführung beeinflussen.

In den USA ist also der Schutz der Privatsphäre geringer?
Dort hängt es vom Bundesstaat ab. Generell ist der Schutz so genannter „Public figures“ vor Ent­hül­lun­gen aus dem Privatleben geringer, das stimmt. Dafür ist der Schutz gegen unwahre Be­richt­er­stat­tung sehr viel größer, weil die Schadensersatzsummen viel höher sind als bei uns.

Besteht im Fall Jörg Kachelmann ein berechtigtes öffentliches Interesse?
Die Ver­hand­lung vor Gericht ist mittlerweile so kontrovers öf­fent­lich diskutiert worden, dass an dem Gesamtverfahren schon wegen der Justizschelte ein besonderes öffentliches In­te­res­se entstanden ist. Der Bürger hat ein Recht sich ein eigenes Bild zu machen. In der Phase vor der Hauptverhandlung war das an­ders. Da war der Schutz von Herrn Kachelmann noch hö­her und die Berichterstattung teilwei­se rechtswidrig.

Wie würden Sie als Jörg Kachelmanns Anwalt vorgehen, um seine Privatsphäre zu schüt­zen?
Es ist schwierig eine effektive Strafverteidigung und einen konsequenten Schutz der Privat­sphäre zugleich zu erreichen. Meistens leidet das eine oder andere. Und die Strafverteidigung muss in solchen Fällen vorgehen.

Angenommen Jörg Kachelmann wird am Ende freigesprochen ‑ lässt sich die Öffentlich­keit durch einen Freispruch überhaupt noch überzeugen?
Der Freispruch bedeutet nur, dass das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten über­zeugt ist. Ein Freispruch ist nicht dazu da, die Öffentlichkeit von irgendetwas zu über­zeu­gen.

Eine Zeugin schließt einen Exklusiv-Vertrag mit der „Bunten“ ab, Alice Schwarzer muss als Zeugin gehört werden, weil ein Therapeut verdächtigt wird, Prozessdetails an die „Bild“-Zeitung weitergegeben zu haben usw. ‑ sind die Medien im Fall Kachelmann zu weit gegangen?
Vieles hat zur Boulevardisierung dieses Verfahrens bei­ge­tra­gen. Man kann kaum noch feststellen, wer eigentlich angefangen hat und wer zu weit gegangen ist.

In vielen Kommentaren wird der Prozess inzwischen als absurd beschrieben. Droht der deut­schen Justiz durch den Kachelmann-Prozess ein Image-Schaden?
Manche Medien sind mit der Prozessführung nicht ein­ver­stan­den. Die Kachelmann-Anwälte auch nicht. Und wahrscheinlich auch das an­geb­li­che Opfer nicht. Das Ge­richt scheint aber bemüht zu sein, keine Fehler zu machen, je­dem Ansatz nachzu­gehen und den Fall in allen Details zu überprüfen. Da kann man zwar einzelne Ent­scheidungen kritisieren aber im Grundsatz ist das richtig.

Inwiefern hat Litigation-PR von Seiten des Angeklagten und der Nebenklage zur Absur­dität des Kachelmann-Prozesses beigetragen?
Am besten laufen Prozesse, wenn man keine Litigation-PR benötigt. Am bes­ten ist Litigation-PR, wenn man sie nicht bemerkt. Hier ist das offensichtlich ganz an­ders und das führt natürlich zu schrillen Tönen in den Medien.

Erinnern wir uns an den Fall Andreas Türck: ihm hat der Freispruch im Jahr 2005 nicht genutzt, die Fernseh-Karriere war zerstört.
Ja, eigentlich ist eine mediale Vorverurteilung nicht reparabel. Deswegen ist Berichterstattung über Ermittlungsverfahren auch nur selten zulässig. Aber das hat in der Wirtschaft manchmal noch schlimmere Konsequenzen als im Boulevardbereich.

Weil es beim Boulevard den Einzelnen beschädigt und in der Wirtschaft ein ganzes Un­ternehmen?
Wir leben in einer Zeit, in der dauernd unberechtigte Strafanzeigen erstattet werden, häufig ano­nym. Diese Strafanzeigen werden den Medien zugespielt, in der Absicht, Personen oder Un­ter­neh­men zu schädigen und beispielsweise den Aktienkurs zu manipulieren. Es gibt Fälle, in denen der Kurs plötzlich um 30 % wegsackt.

Wer steckt hinter den Strafanzeigen?
Entweder Leerverkäufer, die vorher Aktien verkauft haben und so ihr Geld machen, oder Leu­te, die Teile des Unternehmens und der Aktien billig übernehmen wollen. Das sind konse­quente Strategien, und die Medien helfen kräftig mit, wenn sie bereitwillig Falschmeldungen ver­brei­ten, ohne gründlich zu recherchieren. Sie nehmen das angebotene Material und setzen sich auch gleich die Brille des Lieferanten auf.

Wie kann ich als Unternehmen dagegen vorgehen?
Ganz schnell reagieren, sonst entstehen Schäden, die nicht mehr reparabel sind.

Wie schnell können Sie eine Berichterstattung untersagen?
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, haben wir in zwei Stunden eine einstweilige Verfü­gung. Das geht schnell. Aber die Voraussetzungen müssen vorliegen, das ist nicht immer ein­fach.

Zitiert

Ein Freispruch ist nicht dazu da, die Öffentlichkeit von irgendetwas zu überzeugen.

Matthias Prinz

Welche Voraussetzungen sind das?
Kommt drauf an, ob man gegen unwahre Berichterstattung vorgeht oder gegen Verletzung der Pri­vat- oder Intimsphäre.

Aber meistens ist es sowieso zu spät…
Nein. Das stimmt nicht.

Wie stoppt man Berichterstattung? Geht eine Meldung des Gerichts an die Redaktionen raus?
Man kann die Medien vorab vor rechtswidriger Berichterstattung warnen. Wenn trotzdem be­richtet wird kann man einstweilige Verfügungen beantragen, die dann vom Gerichtsvollzieher zu­ge­stellt werden.

Verliert man seinen Schutz, wenn man sich ständig in die Medien drängt?
Ja, und das halte ich auch für berechtigt. Themen und Fakten, die ich selbst in die Medien tra­ge, kann ich nicht am nächsten Tag wieder raus filtern. Wenn ich mich zu Johannes B. Kerner oder Reinhold Beckmann setze und über meine Eheprobleme berichte, kann ich nicht am nächs­ten Tag der BILD Zeitung verbieten, darüber zu schreiben. Dann ist der Schutz der Pri­vatsphäre durch eigenes Verschulden weg.

In jedem Fall?
Gegen unwahre Berichterstattung kann man sich immer wehren, niemand muss hinnehmen, dass falsche Informationen verbreitet werden. Egal, wie ich mich sonst verhalte. Ob ich Medi­en zu mir einlade oder Homestorys mache, spielt dabei keine Rolle. Bei wahren Geschichten kann sich der Schutz der Privatsphäre reduzieren, wenn man selbst Geschichten aus dem Pri­vatleben preisgibt.

Was halten Sie von dem Satz: “There is no such thing as bad publicity”?
Für Hollywood-Stars mag das gelten. In der Wirtschaftsberichterstattung bedeutet es unter Um­stän­den das Ende einer Firma.

Wie ist eigentlich Ihr Verhältnis zu BILD Zeitung?
Generell kann man zu BILD sa­gen, dass die Qualität dort heute viel besser ist, als noch vor 10 Jahren. Das ist auch ein Grund dafür, dass es dort heute weniger Prozesse gibt. Bei anderen Medien ist die Entwick­lung genau umgekehrt.

In Deutschland hat man ein „Recht am gesprochenen Wort“, d.h. Tonbandmitschnitte dürf­ten nicht veröffentlicht werden. Hätte es bei uns einen Fall wie die heimlich mitge­schnittenen Telefonate von Charles und Camilla nicht gegeben?
Doch, aber in Deutschland wär es strafbar.

Für wen?
Für den der mitschneidet und für den der es veröffentlicht.

Der Journalist oder der Chefredakteur?
Die Staatsanwaltschaft sucht die persönliche Verantwortlichkeit des Einzelnen, das können ei­ne Menge Leute sein. In einem Verlagshaus können mehrere in Betracht kommen.

…die dann welche Strafe zu erwarten haben?
Bei Ersttätern eine Geld- oder Bewährungsstrafe. Das ist in § 201 des Strafgesetzbuches gere­gelt.

Kann mein Lebensstil auch als nicht prominente Person dazu führen, dass ich vor Ge­richt anderes behandelt werde?
Ja, im Einzelfall kann der Schutz geringer sein. Wenn sich z.B. jemand in der Politik beson­ders vehement gegen Abtreibung einsetzt, dann aber selbst abtreibt, könnte das unter Umstän­den entsprechende Berichterstattung rechtfertigen. 

Wer schützt tote Personen?
Ich, wenn es sein muss.

Gilt für die der gleiche Schutz?
Nein, der so genannte post-mortale Persönlichkeitsrechtsschutz ist gegenüber dem Schutz von Le­ben­den reduziert. Über die Einzelheiten streiten wir uns ständig.

Wen hätten Sie gerne verteidigt?
Unsere Sozietät hat in den letzten 25 Jahren ca. 20 000 Fälle bearbeitet, mir fehlt eigentlich nie­mand.

Wird die Sache mit den Promis manchmal langweilig?
Ja,  ich habe keine Lust zum tausendsten Mal Prozesse gegen Paparazzi Fotos zu führen. Des­halb kümmere ich mich auch lieber um Fälle aus der Wirtschaft oder Politik. Da sind die Sach­ver­hal­te interessanter.

Wie setzt sich Ihr Klientel zusammen?
In unserer Kanzlei arbeiten zehn Anwälte im Bereich Medienrecht. Manche Kollegen sind spe­zia­li­siert auf Künstler, Show und Schauspieler und machen auch deren Verträge. Andere küm­mern sich um Sportler, Sportvereine und Verbände. Ca. 70 % betrifft Wirtschaftsberich­terstattung. Wir beraten ungefähr ein Drittel der Dax-Unternehmen.

Welche Mandanten lehnen Sie ab?
Unser Grundsatz lautet: Keine Verbrecher, keine Sekten, keine Radikalen.

Eigentlich ja angenehm, sich nicht mit Mördern beschäftigen zu müssen…
Man muss aber auch für Strafverteidiger Verständnis haben.  Da ist es schwierig, sich auf Un­schuldige zu spezialisieren (lacht). Aber es stimmt, wir sind in der glücklichen Lage, wählen zu können.

Sie wurden von der Welt einmal als „Rächer der Genervten“ bezeichnet. Gefällt Ihnen die­ser Titel?
Es geht nicht um „Genervte“, es geht um wesentliche Eingriffe in die Rechte von Menschen. Frü­her waren beispielsweise Kinder von Prominenten für Fotografen quasi vogelfrei, heute ha­ben diese Kinder ihre Ruhe. Das ist eine wesentliche Verbesserung und ganz wichtig.

Fürst Rainier hat in den 50er Jahren seinen Palast für die Presse geöffnet und ganz ge­zielt seine Familie zur Vermarktung des Fürstentums eingesetzt. Wenn Kinder einmal in den Medien erschienen sind, dürfen sie dann nicht immer wieder abgebildet werden?
Nein. Haben wir ausprozessiert bis zum Bundesgerichtshof.

Rächt sich die Presse dafür bei Ihnen?
Ja, manche tun das. Die Bereitschaft, über uns was Negatives zu berichten, ist bei einigen Me­dien vorhanden.

Viele Journalisten sehen die rechtlichen Beschränkungen sicher nicht als eine Verbesse­rung, sondern als einen Eingriff in ihre Arbeit…
Die Chefredakteure von „Frau mit Herz“ oder „Heim und Welt“ würden vielleicht sagen, ich hät­te die Zensur eingeführt und die Medien beschränkt. Aber die Chefredakteure von „Stern“ oder „Süddeutsche“ haben mit unserer Arbeit kein Problem.

In letzter Zeit sind zahlreiche Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche ans Licht ge­kommen. Kann man die Kirche als Institution zu Schadensersatzzahlungen verurteilen?
Ei­ne Institution kann sich nach deutschem Strafrecht nicht strafbar machen, nur Menschen.

Wäre Papst Benedikt XVI als Oberhaupt der katholischen Kirche zur Verantwortung zu ziehen?
Nur, wenn man ihm persönlich etwas vorwerfen kann.

Müssen Ihre Mandanten vor Ihnen die Karten auf den Tisch legen?
Das wäre schön.

Wurden Sie vor Gericht schon mal überrascht?
Ja, das ist eine sehr unschöne Angelegenheit, die glücklicherweise aber selten vorkommt. Wenn ich aber merke, dass ein Mandant mich angelogen hat, lege ich das Mandat nieder und be­treue ihn nicht weiter.

Warum werden so viele presserechtliche Fälle in Hamburg verhandelt? Juristisch müss­te es doch überall gleich zugehen?
Das Opfer darf überall klagen, wo es verletzt wird, z.B. wo das Fernsehen ausstrahlt, wo die Zeit­ung am Kiosk liegt, wo die Radiosendung gehört wird. Im Prinzip kann man sich das aus­suchen. Nur bei Gegendarstellungen nicht. Da muss man an den Sitz des Unternehmens ge­hen. Da viele Verlage in Hamburg sind, hat das Landgericht Hamburg schon seit Jahrzehnten vie­le Presserechtsfälle gehabt. Seit 1969 gibt es dort eine Zivilkammer mit Spezialzuständig­keit für Presserecht und Hamburger Richter und Anwälte konnten sich so auf dieses Rechtsge­biet spezialisieren. In den letzten Jahren sind viele Medien nach Berlin gezogen, so dass es dort heute auch eine hochspezialisierte Pressekammer gibt. Solche Spezialzuständigkeiten fin­den Sie immer dort, wo viele Medienunternehmen ansässig sind, z. B. auch in Köln und Mün­chen.

Sie sagten einmal, Sie hätten sich auch vorstellen können, als Journalist zu arbeiten. Für wel­che Zeitung wären Sie gerne tätig gewesen?
Für keine. Ich habe in meinem Berufsleben schon so viel Papier beschrieben, dass ich mich bei einem Berufswechsel gern mit anderen Medien beschäftigen würde. Da gibt es einiges, was ich gern sehe und bewundere, wie z. B. „Democracy now!“.

Matthias Prinz, geboren 1956 in Berlin, ist der bekannteste Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Persönlichkeits- und Medienrechts in Deutschland. Nach dem Jurastudium in Hamburg und Harvard wurde er in Hamburg und New York als Rechtsanwalt zugelassen. mehr

Ein Kommentar zu “Eine mediale Vorverurteilung ist eigentlich nicht reparabel.”

  1. Ben-99 |

    Was leider in der Personen-Beschreibung fehlt

    … einen so honorigen Verteidiger der Menschenwürde wie „Prof. Prinz“ hätte man sich in den 70ern gewünscht, als sich sein Vater als langjähriger Chefredakteur der BILD-Zeitung in diesem Punkt auf ganz besondere Weise verdient gemacht hat.

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