Kristina Hänel
Paragraf 219a: „Ein Schaden, der nicht mehr rückgängig gemacht werden kann“
Wenn Ärzte und Ärztinnen auf ihren Seiten ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, machen sie sich bislang strafbar. Die weiter...
Wenn Ärzte und Ärztinnen auf ihren Seiten ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren, machen sie sich bislang strafbar. Die weiter...